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FINKPAKET - Ein Blick hinter die Kulissen

Wir pflegen neben unserem Kundenkontakt auch einen sehr engen Kontakt zu unseren Partnern und Dienstleistern und blicken dafür oft tief in deren Geschäftsprozesse.

Dadurch wird uns ermöglicht, stets optimal zugeschnittene Versandlösungen für unsere Kunden zu finden.

So nun auch wieder bei unserem langjährigen, stets zuverlässigen Dienstleister DPD geschehen.

Von der Entladung der Fahrzeuge bis hin zum, mittels modernster Technik, abgefertigten Pakets, durfte ein Teil unseres starken Teams der Paketabteilung einen Blick hinter die Kulissen werfen.

(v.l.n.r.: Sara Donat, Raluca Haist-Grotz, Nadine Pfitzner)

Die genaue Betrachtung der Prozesse

- Fahrzeugentladung

- Scannung der Pakete

- Scan-Stationen

- manuelle Fehlerbearbeitung

- Verteilung der Pakete

- Retouren-Management

ermöglicht es uns, unser einzigartiges Produkt FINKPAKET an die Bedürfnisse unserer Kunden anzupassen.

Gleichzeitig haben wir dadurch die Möglichkeit, die Qualität der Arbeit zu bewerten und, sollte es Abweichungen bei der Performance geben, rechtzeitig, in Abstimmung mit unseren Partnern, einzugreifen.

Wir bedanken uns ganz herzlich beim Team von DPD für die tolle Zusammenarbeit!

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Logistik ist weiblich

Inspiration ist weiblich
Strategie ist weiblich
Courage ist weiblich
Logistik ist weiblich

Im Rahmen der Aktion "Logistik ist weiblich" zeichnete die Logistik Initiative Bayern zusammen mit dem CNA e.V. und dem Bayerischen Verkehrsministerium am 30. Mai Persönlichkeiten und Unternehmen aus, die sich für die Chancengleichheit, Arbeitsplatzattraktivität und Entwicklungspotentiale für Frauen in der Branche einsetzen.

Auch wir beim flinken Fink nehmen die Auszeichnung unseres Engagement mit großer Dankbarkeit und voller Stolz entgegen und bedanken uns bei allen Kolleginnen die Tag für Tag, ob von zu Hause aus, in Teil- oder Vollzeit, als Mütter mit kleinen und großen Kindern ihr Bestes geben und diese Auszeichnung erst ermöglicht haben.

Wir sagen DANKE

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TeamBuilding mal außergewöhnlich!

Am 22. Mai war die Premiere unseres neuen Team-Event „Schlag den Chef“. Unser Ziel:
„Schlag den Chef Dietmar in seinem liebsten Hobby: Golf!“ SPOILER ALARAM: Wir brauchen mehr Übung!
Am Golfplatz angekommen #allgäuergolfundlandclub, wurden wir direkt von Alex und seinem Trainer-Kollegen Pasi herzlich begrüßt und direkt mit professioneller Golfausrüstung – wir Laien hätten alles als professionell identifiziert - ausgestattet.

Am Vormittag eröffnete sich uns eine neue Welt, GOLF. Wir wurden intensiv trainiert – was auch bitter nötig war – und mit zahlreichen Tipps und Tricks belohnt, um unseren Chef – und wer wollte das nicht schon immer mal sagen können – „zu schlagen“. Nach einer leckeren Stärkung zu Mittag, haben wir uns direkt an die ersten Herausforderungen gewagt.

Wir mussten das frisch Erlernte direkt in die Tat umsetzen. Die technische Disziplin „Chippen“ konnte der Chef als Routinier klar für sich entscheiden, im „Putten“ konnte er uns aber nichts vormachen und musste sich geschlagen geben.

Die dritte Challenge führte uns, aufgeteilt in zwei Flights (Gruppe von Spielern die von Loch zu Loch spielen, was man nicht so alles lernt) auf den Kurzplatz (6 Loch). Endlich war „richtiges Golfen“ angesagt – zumindest fühlte es sich so an. Der Ball musste mitunter über einen kleinen See geschlagen werden, was Einigen super gelang, andere wiederum haben dem Ball etwas Abkühlung im See gegönnt.

Letztendlich konnte der Chef auch diese Challenge für sich entscheiden und ging eigentlich als Sieger aus dem Turnier hervor. Da wir aber alle mit vollem Eifer dabei waren, jeder eine Spitzenleistung erbracht hat und wir es uns wirklich verdient hatten, konnte der Chef den Pokal natürlich nicht behalten. Der Pokal wurde schließlich unter uns Mitarbeitern ausgelost. Gewinnerin am Ende war unsere Sara Donat! Herzlichen Glückwunsch!

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Mindestlohn steigt zum 1. Juli 2022

Die Mindestlohnkommission hatte empfohlen, den Mindestlohn bis 1. Juli 2022 in mehreren Schritten auf 10,45 Euro brutto die Stunde zu erhöhen. Die Bundesregierung ist dieser Empfehlung gefolgt.

Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2022 bei 9,82 Euro brutto. Zum 1. Juli 2022 wird er auf 10,45 Euro steigen. Ein allgemeiner, gesetzlicher Mindestlohn schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor unangemessen niedrigen Löhnen und trägt damit zu einem fairen und funktionierenden Wettbewerb bei. Gleichzeitig sorgt er für mehr Stabilität in den sozialen Sicherungssystemen.

Ein Auftraggeber haftet für die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, wenn er einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt. Diese sogenannte Auftraggeberhaftung gilt im Arbeitnehmer-Entsendegesetz bereits seit vielen Jahren. Das Mindestlohngesetz greift auf diese bestehende Regel zurück, da sie sich bewährt hat.

(Informationen in unserem Internet-Angebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/mindestlohn-faq-1688186)

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Lieferkettengesetz

Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten

Das Lieferkettengesetz (LkSG) tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Mit dem Gesetz wird erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten geregelt.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen mit Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland zur Achtung von Menschenrechten durch die Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten.

Die Sorgfaltspflichten beziehen sich auf den eigenen Geschäftsbereich, auf das Handeln eines Vertragspartners und das Handeln weiterer (mittelbarer) Zulieferer. Damit endet die Verantwortung der Unternehmen nicht länger am eigenen Werkstor, sondern besteht entlang der gesamten Lieferkette.

Das Gesetz gilt ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000, ab 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmer*innen im Inland.

Quelle:
https://www.csr-in-deutschland.de/DE/Wirtschaft-Menschenrechte/Gesetz-ueber-die-unternehmerischen-Sorgfaltspflichten-in-Lieferketten/gesetz-ueber-die-unternehmerischen-sorgfaltspflichten-in-lieferketten.html

Informationen in unserem Internet-Angebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar.

09.05.2022

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