Kein Stempel mehr für Rechnungen unter 1.000 € Warenwert! Immer mehr Zollbehörden nehmen die übliche Stempelung der Handelsrechnungen an der Ausgangszollstelle als Alternativnachweis zum Ausfuhrnachweis nicht mehr vor.
Was bedeutet das für den Export? Nach wie vor können Waren mit einem Rechnungswert unter 1.000 € und ohne Erstellung eines ABDs exportiert werden. Einen Nachweis der Ausfuhr für Umsatzsteuerzwecke wird jedoch durch die Ausgangszollstelle nicht mehr ausgestellt. Der Zoll wertet eine Ausfuhr unter 1.000 € nur mit Rechnung und ohne ABD als mündliche Anmeldung, auf die er keine steuerrechtlich wirksame Bestätigung gibt.
Was wird empfohlen? Wir empfehlen auch für Waren mit einem Rechnungsbetrag von unter 1.000 € die Erstellung eines Ausfuhrbegleitdokuments vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen. Dadurch erhalten Sie mit dem Ausgangsvermerk den Nachweis, der Ihnen ggf. bei einer Ausfuhr nur mit Rechnung fehlen wird.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen unsere Zollabteilung gerne zur Verfügung:
Renate Praßler Telefon: 08334 / 98 988 - 31 E-Mail: r.prassler@fink-logistik.de |
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